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Claudia Miesel
Dipl.-Ing. Claudia Miesel e.K.
Bruchhausenstraße 8-9
54290 Trier

Mitglied im

Vertretungsberechtigte: Dipl.-Ing. Claudia Miesel
Zutändige Aufsichtsbehörde:
Stadtverwaltung Trier, Ordnungsamt, Postfach, 54224 Trier

Handelsregister: Amtsgericht Wittlich
Handelsregisternummer: HRA 40865

Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c der Gewerbeordnung durch die Stadtverwaltung Trier, Ordnungsamt erteilt

Gestaltung/Programmierung

werbeagentur zweipunktnull gmbh
www.zweipunktnull.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Laufzeit

Wird der erteilte Maklerauftrag nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein Vierteljahr. Nach Ablauf eines Jahres ab Auftragsbeginn ist der Auftrag erneut schriftlich zu erteilen.

2) Provision

Wurde die Provisionshöhe nicht schriftlich vereinbart und das Entstehen einer Provision nicht vertraglich ausgeschlossen, gilt bei Kaufverträgen eine Provision in Höhe von 6 % zzgl. USt als vereinbart, bei Miet-/Pachtverträgen bezogen auf die Nettokaltmiete im privaten Bereich 2 Monatsmieten, im gewerblichen Bereich 3 Monatsmieten, jeweils zzgl. USt. Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch ein vergleichbarer wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird (z. B. Miet-/Pachtvertrag statt Kaufvertrag und umgekehrt, Erwerb in der Zwangsvollstreckung, Abänderung des Angebotes, Einräumung eines Vorkaufsrechts).

Er besteht auch bei Mitverursachung des zustande gekommen Vertrages durch die Maklerin, insbesondere, wenn mit dem nachgewiesenen Vertragspartner binnen drei Jahren nach Abschluss des ersten nachgewiesenen Vertragsschlusses weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der nachgewiesenen Möglichkeit zum Vertragsschluss stehen. Ein solcher Zusammenhang liegt stets vor, wenn die Nachweistätigkeit zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Maklerin gegenüber provisionspflichtig sind.

Erhöht sich der Vertragswert durch die Tätigkeit des Auftraggebers gegenüber dem durch die Maklerin Ausgehandelten, errechnet sich die Vergütung der Maklerin aus dem letzten Vertragswert.

Wird bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag wirksam geschlossen, entsteht die Provision bereits am Tag dieses Vertragsabschlusses. Dies gilt auch bei Abgabe von verbindlichen, notariellen Vertragsangeboten im Inland.

Die Maklerin hat Anspruch auf Ersatz von unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung entstehenden und nachgewiesenen Aufwendungen insbesondere Kosten für die Erstellung von Exposés, Inseraten, Telefon, Porto und Fahrtkosten zum Objekt. Der Aufwendungsersatz ist fällig mit Beendigung dieses Auftrages. Er ist auf eine etwaig anfallende Provision aus diesem Vertrag anzurechnen.

Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehalts, einer Anfechtung oder aus sonstigen Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird. Gleiches gilt, wenn der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder anderen Bedingungen erfolgt.

Ist dem Auftraggeber die durch die Maklerin nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Vertragschluss oder das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er das der Maklerin binnen einer Woche nach Erhalt des Nachweises schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies, kann er sich auf die Vorkenntnis nicht mehr berufen. Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich und die vereinbarte Provision zu entrichten.

3) Verhältnis der Parteien

Die Maklerin bearbeitet den erteilten Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und behandelt alle ihr überlassenen Unterlagen, soweit nicht aus der Natur der Sache unvermeidlich, vertraulich.

Die Maklerin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übermittelter Angebote, die unverbindlich und freibleibend erfolgen. Irrtum, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

Ist sie nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften gegenüber dem Auftraggeber dem Grunde nach zum Ersatz entstandener Schäden verpflichtet, sind solche Ansprüche außer im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Begehung ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Angebote, Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln; sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Maklerin nicht an Dritte weitergegeben werden. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber oder mit dessen Billigung Kenntnis und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber ohne weiteren Schadensnachweis die vereinbarte Provision zu bezahlen. Gleiches gilt, sofern der Auftraggeber ohne notwendige Vollmacht für Dritte (z. B. Miteigentümer) handelt und der Maklerin daraus ein Schaden entsteht.

Die Maklerin ist vorbehaltlich deren Zustimmung berechtigt, Interessenten den Namen des jeweiligen Auftraggebers bekannt zu geben. Eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Interessenten und Auftraggeber ist nur mit Zustimmung der Maklerin zulässig, von unmittelbar geführten Vertragsverhandlungen und deren Inhalt ist die Maklerin ohne Aufforderung zu unterrichten. Die Maklerin hat Anspruch auf persönliche Anwesenheit bei Vertragsabschluss und eine ihr zu erteilende beglaubigte Abschrift des geschlossenen Vertrages nebst Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung der Provisionshöhe erheblich sind.

Die Maklerin ist berechtigt, entgeltlich oder unentgeltlich auch für die nachzuweisenden, zukünftigen Vertragspartner des Auftraggebers tätig zu werden.

4) Elektronische Datenverarbeitung

Die Maklerin wird die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten elektronisch speichern und zur Bearbeitung des Auftrags nutzen. Sie wird personenbezogene Daten grundsätzlich nicht an Dritte weitergeben, außer dies ist gesetzlich oder durch einen Gerichtsbeschluss verlangt, um Straftaten zu verhindern oder wird durch die Maklerin zum Schutz und zur Verteidigung ihrer eigenen Rechte für notwendig gehalten. Der Auftraggeber kann nach Beendigung des Auftrags die Löschung seiner Daten verlangen, sofern nicht vertragliche Vereinbarungen oder berechtigte Interessen der Maklerin dagegen sprechen.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Maklerin im Verlauf der Auftragsbearbeitung zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Auftraggebers nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Danach ist vorgesehen, dass die Maklerin ihr überreichte Unterlagen 5 Jahre aufzubewahren hat. Der Auftraggeber wird der Maklerin die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen.

5) Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt für alle sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Trier als vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder im Lauf des Auftragsverhältnisses seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, soweit in internationalen Gerichtsabkommen nichts anderes geregelt ist.

AGB Stand 10/2013